Wie läuft die Versicherungsbestätigung bei der Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs heute ab?
Bekannt ist, dass die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland nicht ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz möglich ist. Die Mindest-Absicherung besteht dabei aus einer Haftpflichtversicherung, welche beispielsweise bei einem Unfall für den Schaden des Gegners aufkommt, wenn dieser nicht die Schuld trägt. Um einen bestehenden Versicherungsschutz für die Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs zu dokumentieren, muss bei der Zulassungsstelle ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
Bis Ende des Jahres 2002 geschah dies in Form einer so genannten Doppelkarte. Wie der Name bereits andeutet, handelte es sich dabei um eine Versicherungsbestätigung, bestehend aus zwei identischen Teilen, beziehungsweise einer Karte und einem Durchschlag, wobei die Zulassungsstelle den einen Teil der Karte einbehielt, während der andere Teil nach der Zulassung an den Versicherer weitergeleitet wurde. Da dieses Verfahren jedoch recht umständlich war und einen entsprechend hohen bürokratischen Aufwand erforderte, wurde es Anfang des Jahres 2003 grundlegend geändert. Die altgediente Doppelkarte wurde durch eine Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) ersetzt, wodurch die Übermittlung der Daten an den Versicherer ab diesem Zeitpunkt ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgte. Für den Verbraucher ergab sich daraus allerdings kaum eine Erleichterung, er musste trotzdem noch die Versicherungsbestätigung bei der Zulassungen des Fahrzeugs vorlegen.
Seit März 2008 gilt nun ein abermals weiterentwickeltes Verfahren, in dessen Zuge die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt wurde. Dabei handelt es sich um einen siebenstelligen Zahlen- und Buchstabencode, der die alte Doppelkarte beziehungsweise die danach geltende Versicherungsbestätigungskarte/Deckungskarte vollständig ersetzt. Allein dieser Code dient seitdem als Nachweis einer bestehenden Versicherung für das anzumeldende Fahrzeug.
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Die eVB ist dank moderner Kommunikationsmittel schneller
Nach dem Stellen des Versicherungsantrags erhält der Versicherte seinen persönlichen eVB-Code in der Regel schnell und einfach per E-Mail. Auf Wunsch kann er auch per Telefon oder SMS mitgeteilt werden, in selteneren Fällen erhält der Versicherte diesen in gedruckter Form per Brief. Der größte Vorteil bei dieser Abwicklungsmethode besteht darin, dass die Nummer zur Versicherungsbestätigung noch am selben Tag, am dem der Antrag beim Versicherer eingeht, versendet werden kann. Das lästige Warten auf die gedruckte Doppelkarte, wie es früher der Fall war, fällt dadurch komplett weg; Sie erhalten sozusagen Ihre Doppelkarte online.
Fazit: Entgegen sonstiger bürokratischer Gewohnheiten in Deutschland ist in die Neuzulassung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs mithilfe der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung wesentlich einfacher und zeitsparender gegenüber früher geworden.
