Für die Zulassung Ihres Kfz benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer (früher: Doppelkarte oder Deckungskarte). Diese erhalten Sie spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang, oft jedoch bereits nach wenigen Minuten per E-Mail oder SMS. Im Ergebnis des Kfz-Vergleichs ist diese Information für jeden Anbieter vermerkt.
Zum Kfz Versicherungsvergleich
Unterlagen für die Kfz Zulassungsstelle
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis
- Bankverbindung zum Einzug der Kfz-Steuer
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2
Ausführliche Informationen zur Zulassung Ihres Neu- oder Gebrauchtwagens finden Sie bei auto-neuzulassung.de.
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Nachweis der vorläufigen Deckung
Die Deckungskarte dient zur Bestätigung über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (nach §29 Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung – StVZO). Seit dem 01.03.2008 muss diese Bestätigung nicht mehr in Papierform vorliegen; es reicht ein Zahlencode aus (‘elektronische Versicherungsbestätigung’), der einem im Regelfall als E-Mail, SMS oder aber auch weiterhin in Form einer Deckungskarte von der Versicherung mitgeteilt wird.
Auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Zulassung also noch keinen Versicherungsschutz beantragt haben müssen, fällt die Entscheidung für eine Gesellschaft dennoch bereits mit der Zuteilung der Versicherungsbestätigung. Verwenden Sie die eVB-Nummer einer bestimmten Versicherung für die Zulassung Ihres Autos, erteilt Ihnen diese damit ‘vorläufige Deckung’. Das heisst: Ihr Auto ist ab Tag der Zulassung ‘vorläufig versichert’. Idealerweise informieren Sie sich also vor der Zulassung über eine günstige Autoversicherung.
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